Datenschutz-Grundverordnung der EU
Den interessierten Besuchern der Webseite des Berliner Schachverbandes ist es vermutlich aufgefallen, dass wir nun neben dem Impressum eine relativ ausführliche Datenschutzerklärung veröffentlicht haben. Dazu sind wir als Berliner Schachverband seit gestern (25.05.2018) verpflichtet, dazu sind aber auch alle Vereine verpflichtet, die eine Webseite betreiben. Genauere Informationen, wie diese Verordnung verstanden wird, welche relativ überschaubaren Maßnahmen notwendig sind, um relativ empfindliche Strafen zu vermeiden, finden sich beim Deutschen Schachbund durch deren Datenschutzbeauftragten.
Übrigens ist es in Absprache mit dem Deutschen Schachbund erlaubt, die Datenschutzerklärung dort zu kopieren. Dies gilt auch für die Datenschutzerklärung vom Berliner Schachverband. Ansonsten kann man die Datenschutzerklärung relativ komfortabel online per Generator bei diversen Portalen erstellen (z.B.
bei den Rechtsanwälten
WILDE BEUGER SOLMECKE
mit gutem erläuternden Film).
Wir empfehlen allen Vereinen, zunächst die Datenschutzerklärung sichtbar und nicht als ein Unterpunkt im Impressum auf ihre Webseiten zu laden. Es sollte ein gesonderter Link, der von jeder Unterseite erreichbar sein muss, auf der Webseite des Vereins stehen.
Vor wenigen Wochen hat unsere Geschäftsstelle eine Ausschreibung für eine Info-Veranstaltung des LSB an alle Vereine geschickt.
In der kommenden Woche wird das Präsidium des Berliner Schachverbandes einen Datenschutzbeauftragten benennen. Bis dahin stehe ich für Rückfragen zur Verfügung.
Bitte unterschätzt nicht die Bedeutung und werdet kurzfristig aktiv. Ich werde auch eine E-Mail an alle Empfänger in den Vereinen senden.
Carsten Schmidt, Präsident des Berliner Schachverbandes